B196-Erweiterung: Mit dem Autoführerschein 125er-Motorrad fahren
Wusstest du, dass du mit deinem Pkw-Führerschein (Klasse B) auch leichte Motorräder bis 125 ccm fahren darfst? Und das ganz ohne zusätzliche Prüfungen! Erfahre hier alles über die B196-Regelung und wie du schnell auf zwei Räder umsteigen kannst.

Viele Autofahrer träumen davon, im Frühling oder Sommer auf zwei Rädern durch die Region zu cruisen, scheuen aber den Aufwand einer kompletten Motorradausbildung samt schwerer Theorie- und Praxisprüfung.
Die gute Nachricht: Seit einiger Zeit gibt es in Deutschland die Führerscheinerweiterung B196. Mit dieser kannst du als Inhaber eines regulären Pkw-Führerscheins (Klasse B) ganz unkompliziert auch Motorräder und E-Roller bis 125 ccm fahren.
Was genau darf ich mit der B196-Erweiterung fahren?
Wenn du die Schlüsselzahl 196 in deinem Führerschein eintragen lässt, bist du berechtigt, Leichtkrafträder der Fahrzeugklasse A1 zu fahren.
Das bedeutet im Detail:
- Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³
- Einer maximalen Motorleistung von 11 kW (ca. 15 PS)
- Wichtig auch für umweltbewusste Fahrer: Auch moderne Elektro-Leichtkrafträder oder E-Roller dieser Leistungsklasse fallen darunter!
Das Wichtigste: Keine Prüfungsangst!
Der größte Vorteil der B196-Regelung ist der entspannte Weg dorthin. Du musst keinerlei Prüfungen ablegen. Weder eine theoretische noch eine Prüfung beim TÜV sind erforderlich.
Alles, was du benötigst, ist eine Fahrerschulung bei uns in der Fahrschule. Diese besteht aus:
- 4 Theorie-Einheiten (á 90 Minuten)
- 5 praktischen Fahrstunden (á 90 Minuten)
Sobald du die Schulung erfolgreich absolviert hast, stellen wir dir eine Bescheinigung aus. Mit dieser kannst du bei der Führerscheinstelle die Schlüsselzahl 196 eintragen lassen – und schon darfst du losfahren!
Welche Voraussetzungen muss ich für B196 erfüllen?
Damit du an der B196-Fahrerschulung teilnehmen kannst, hat der Gesetzgeber nur ein paar grundlegende Voraussetzungen definiert:
- Du musst mindestens 25 Jahre alt sein.
- Du musst deinen Pkw-Führerschein (Klasse B) seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen besitzen.
Zwei Dinge solltest du noch beachten
Bevor du direkt loslegst, ist es wichtig, folgende Einschränkungen der B196-Erweiterung zu kennen:
- Kein Aufstieg möglich: Im Gegensatz zum regulären A1-Führerschein ist die B196-Erweiterung eine "Sackgasse". Das heißt, du kannst später nicht durch eine vereinfachte Aufstiegsprüfung die größeren Motorradklassen (A2 oder A) erlangen. Möchtest du später eine schwere Maschine fahren, müsstest du die komplette Ausbildung neu machen.
- Nur in Deutschland gültig: Die Schlüsselzahl 196 ist eine rein nationale Regelung. Wenn du in den Italien-Urlaub fährst, darfst du dir dort mit diesem Führerschein keinen 125er Roller mieten. Sie gilt ausschließlich auf deutschen Straßen.
(Ausnahme für langjährige Fahrer: Wer seinen Pkw-Führerschein (Klasse 3) bereits vor dem 1. April 1980 gemacht hat, darf sowieso automatisch 125er-Motorräder fahren – und das auch im Ausland!)
Lust auf frischen Wind?
Wenn du entspannt den Feierabend auf zwei Rädern genießen möchtest oder eine spritzige Alternative für den Arbeitsweg suchst, ist die B196-Erweiterung ideal.
Meld dich einfach bei uns in Papenburg oder Dörpen, und wir besprechen die Details, wann du mit deiner Fahrerschulung starten kannst! 🏍️💨


